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Medizinisches Cannabis

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften – kurz „Cannabisgesetz“ – am 10. März 2017 dürfen Ärzte jeder Fachrichtung, mit Ausnahme von Zahnärzten, Medizinal-Cannabis verordnen.

Unsere Apotheke versorgt Patienten bereits seit dem ersten Tag mit medizinischem Cannabis nach ärztlicher Verordnung. Dadurch konnten wir uns eine große Kompetenz im Bereich der Versorgung mit Medizinischem Cannabis aufbauen. 

Sie können Ihr Rezept persönlich einem unserer Mitarbeiter aushändigen, es per Email an trostapo@t-online.de senden oder per APP (gesund.de) bestellen und Ihr Medikament vor Ort selbst abholen.

ACHTUNG: Da es sich bei Medizinalcannabis sowohl um ein Rezepturarzneimittel als auch ein Betäubungsmittel handelt, ist die Rezeptbearbeitung vor Ort mit einem höheren zeitlichen Aufwand verbunden. Bitte lassen Sie uns Ihr Rezept rechtzeitig zukommen und wir stimmen mit Ihnen persönlich einen Abholtermin ab.

 

 

Die Lieferfähigkeit der Blüten und Extrakte wird regelmäßig aktualisiert. Teilweise gibt es derzeit bei einzelnen Blütensorten aufgrund der hohen Nachfrage Lieferschwierigkeiten.

Bitte erkundigen Sie sich in unserer Apotheke, welche Blüten und Blütenextrakte lieferbar sind.